Amtliche Publikationen KW 42
Baubewilligungen
Unter Bedingungen und Auflagen sind folgende Baubewilligungen erteilt worden:
- Krewo Immobilien AG, Fislisbach, für eine Projektänderung zur Arealüberbauung Waltpark auf Parzellen Nrn. 441 und 1282, Heumoosweg 7 und 9;
- Baumann-Stähli Rudolf und Rita, Waltenschwil, für einen Sichtschutz resp. eine Einfriedung auf Parzelle Nr. 150, Hofmattstrasse 2;
- Müller-Häner Corinne, Waltenschwil, für die Installation einer Split-Klimaanlage auf Parzelle Nr. 1005, Rigistrasse 14;
- Wirth Ivan, Waltenschwil, für den Anbau einer Pergolamarkise auf Parzelle Nr. 489, Mühleweg 4.
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats Waltenschwil für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahlen für ein Mitglied des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 auf den Sonntag, 29. November 2026 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Waltenschwil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis spätestens am Freitag, 16. Oktober 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekannt gegeben. Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl von Gemeindegesetzes wegen (§ 30b GPR) ausgeschlossen und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Gesucht Stellvertreter/in Leitung Steuern
Unsere bisherige stellvertretende Leiterin des Steueramtes verlässt per Ende 2026 unser Team. Aus diesem Grund suchen wir für das regionale Steueramt Waltenschwil und Kallern per 01. Januar 2027 oder nach Vereinbarung eine/n
Stellvertreter/in Leiter Steuern (70 - 100 % Pensum)
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
- Unterstützung und Stellvertretung des Abteilungsleiters des regionalen Steueramts Waltenschwil-Kallern
- Selbstständige Taxierungsarbeiten von natürlichen Personen mit den damit zusammenhängenden administrativen Aufgaben
- Verarbeitung der Mutationen im Steuerregister
- Betreuung und Ausbildung der Lernenden in der Abteilung Steuern
- Mitarbeit Gemeindezweigstelle SVA
- Beratung von Kunden am Schalter, Telefon und E-Mail
Anforderungen:
- abgeschlossene Verwaltungslehre oder gleichwertige Ausbildung mit Praxis bei einem Gemeindesteueramt
- fundierte Kenntnisse im Steuerwesen mit entsprechender Weiterbildung (mit Vorteil CAS Öffentliches Gemeinwesen Stufe II, Fachkompetenz Steuerfachleute Aargau)
- gute EDV-Kenntnisse (Verana, Digitax, STAG/STAR und MS-Office)
- zuverlässige, selbstständige und exakte Arbeitsweise
- Belastbarkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit
- Verhandlungsgeschick und sicheres Auftreten
- gute Umgangsformen und Freude am Kontakt mit der Bevölkerung
Wir bieten:
- abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und selbstständige Tätigkeit
- angenehmes Arbeitsklima in kleinem, motivierten und fachlich versierten Team
- Arbeitsplatz mit moderner Infrastruktur im neu umgebauten Gemeindehaus
- Gute Anstellungsbedingungen im Rahmen des Personalreglements
- zeitgemässe Entlöhnung
- Unterstützung bei Weiterbildungen
Fühlen Sie sich angesprochen? Senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Foto usw.) sowie Gehaltsansprüchen an den Gemeinderat Waltenschwil, Banneggweg 1, 5622 Waltenschwil, oder an gemeindekanzlei@waltenschwil.ch.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Dominik Stäuble (Leiter Steueramt / 056 619 18 30; dominik.staeuble@waltenschwil.ch) oder Frank Koch (Gemeindeschreiber / 056 619 18 20; frank.koch@waltenschwil.ch).
Regierungsratsersatzwahl am 18. Oktober 2026
Am kommenden Wochenende vom 18. Oktober 2026 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrats für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 statt. Briefliche Stimmabgaben können bis am Sonntag, 18. Oktober 2026, 09.30 Uhr, im Briefkasten des Gemeindehauses erfolgen. Weiter ist die Urne am Abstimmungssonntag von 09.00 bis 09.30 Uhr im Gemeindehaus Waltenschwil geöffnet.
Lesung und Gespräch mit Walter Thurnherr vom 23. Oktober 2026
Die Kulturkommission (KuKo) lädt am Freitag, 23. Oktober 2026, zum Anlass «Ein Barometer, ein Thermometer und ein Steckkalender» ein. Im Rahmen der Begegnung stellt der ehemalige Bundeskanzler Walter Thurnherr, der in Wohlen aufgewachsen ist, sein Buch «Wie der Bundesrat regiert – und weshalb es trotzdem funktioniert» vor und beantwortet Fragen aus dem Publikum. Beim anschliessenden Apéro bietet sich die Gelegenheit zum persönlichen Austausch mit dem Autor. Das Gespräch moderiert Christof Burkard von der Kulturkommission. Folgende Eckdaten der Veranstaltung sind zu beachten:
Ort: Banegghalle Waltenschwil
Beginn: 19.30 Uhr
Eintritt: CHF 25.00
Vorverkauf: www.eventfrog.ch
Abendkasse: ab 19.00 Uhr
Die Kulturkommission freut sich auf viele Teilnehmende.
Neue biometrische Identitätskarte ab 02. November 2026
Ab dem 02. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger freiwillig eine neue biometrische Identitätskarte beantragen. Diese enthält einen Chip mit einem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken. Die Gebühren bleiben gegenüber der bisherigen Identitätskarte unverändert. Für Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen. Wer die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigt, kann weiterhin die bisherige Karte ohne Chip wählen. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem Stichtag (02.11.2026) ausgestellt worden sind, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum. Die neue biometrische Identitätskarte sowie das Kombiangebot mit Pass können ab dem 02. November 2026 ausschliesslich beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden. Termine können bereits vereinbart werden. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde beantragt werden.
Wichtig: Die biometrische Identitätskarte ist ein amtliches Identitäts- und Reisedokument und nicht mit der elektronischen Identität (E-ID) zu verwechseln. Die E-ID dient der digitalen Identifikation und ist kein Reisedokument.
Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern 2026
Es wird daran erinnert, dass die provisorischen Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern 2026 bis zum 31. Oktober 2026 zu bezahlen sind. Auf offenen Beträgen wird ab dem 01. November 2026 ein Verzugszins von 4,5 Prozent erhoben. Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2026 nicht möglich, soll bitte frühzeitig mit der Abteilung Finanzen Kontakt aufgenommen werden (E-Mail: finanzverwaltung@waltenschwil.ch oder Telefon: 056 619 18 30). Auf diese Weise kann in der Regel eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Noch offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2027 weiterhin ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Für die Steuerzahlungen sollen ausschliesslich die QR-Einzahlungsscheine für das Steuerjahr 2026 verwendet werden. Allen, die ihrer Zahlungspflicht pünktlich nachkommen oder die Steuern 2026 bereits bezahlt haben, wird der beste Dank ausgesprochen.