Amtliche Publikationen KW 38
Einweihung Ortsbürgerpärkli
Mit dem neuen Ortsbürgerpärkli schenkt die Ortsbürgergemeinde der Waltenschwiler Bevölkerung einen Ort für Begegnungen und zum Verweilen. Die Frauengemeinschaft ergänzt den Platz zu ihrem 150-jährigen Bestehen mit einem Jubiläumsbänkli. Am Donnerstag, 17. September 2026, um 19.00 Uhr, werden die beiden Geschenke feierlich eingeweiht. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Den Ursprung für das neue Ortsbürgerpärkli bildet das Leitbild, das die Ortsbürgergemeinde Waltenschwil in den vergangenen rund zwei Jahren gestützt auf eine breit abgestützte Bevölkerungsumfrage erarbeitet hat. Um die Wohnattraktivität zu stärken, sollen unter anderem öffentliche Plätze aufgewertet und zusätzliche Sitzgelegenheiten an zentraler Lage geschaffen werden. Auf dieser Grundlage hat sich die Ortsbürgergemeindeversammlung im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, der Bevölkerung einen Platz für Begegnungen und zum Verweilen zu schenken. Entstanden ist das Ortsbürgerpärkli mitten im Dorf, beim Strassenkreuz von Büelisackerstrasse, Kirchweg und Schulhausstrasse. Auch die Frauengemeinschaft Waltenschwil beschenkt die Dorfbevölkerung. Sie feiert im laufenden Jahr ihr 150-jähriges Bestehen mit verschiedenen Attraktionen für die Waltenschwilerinnen und Waltenschwiler. Als bleibende Erinnerung an ihr Jubiläum schenkt sie dem Dorf ein Bänkli, das in die Gestaltung des neuen Pärklis integriert wird. Das Ortsbürgerpärkli und das Jubiläumsbänkli werden am Donnerstag, 17. September 2026, um 19.00 Uhr, mit einer kleinen Feier eingeweiht. Anschliessend lädt die Ortsbürgergemeinde und die Frauengemeinschaft zu einem Apéro ins Ortsmuseum ein. Gemeinsam soll auf den neuen Begegnungsplatz und auf die nächsten 150 Jahre der Frauengemeinschaft angestossen werden. Die gesamte Bevölkerung ist herzlich willkommen.
Feuerwehr-Hauptübung
Die diesjährige Hauptübung der Feuerwehr Waltenschwil findet am Freitag, 18. September 2026, um 19.30 Uhr, statt. Die ganze Bevölkerung ist herzlich eingeladen, das Handwerk der Feuerwehr aus nächster Nähe zu betrachten. Treffpunkt ist um 19.30 Uhr an der Bremgarterstrasse 15, 5622 Waltenschwil. Die Feuerwehr freut sich auf viele Besuchende.
Einweihung Kunstrasen Waltenschwil am Samstag, 19. September 2026
Der neue Kunstrasen wird der Waltenschwiler Bevölkerung am Samstag, 19. September 2026, von 15.00 bis 17.00 Uhr, präsentiert. Neben der freien Besichtigung stellt die Fussballschule Waltenschwil die gängigen Spiel- und Turnierformate der Juniorenabteilungen vor (Play-More-Football). Es wird darauf hingewiesen, dass beim Fussballplatz neu und dauerhaft ein Fahr- und Parkverbot gilt. Die Zufahrt mit dem Auto ist somit nicht mehr möglich und gemäss der neuen Signalisation einzuhalten. Parkplätze stehen beim Schulhaus und bei der Grotte zur Verfügung. Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiches Erscheinen.
Papiersammlung
Am Dienstag, 22. September 2026 findet die nächste Papiersammlung statt. Die Papiersammlung wird durch das Bauamt durchgeführt. Die Bevölkerung wird gebeten, das Papier sauber und kleingebündelt bereitzustellen. Bei Regenwetter ist das Papier entsprechend abzudecken. Die Sammlung beginnt ab 07.00 Uhr.
Abstimmungen vom 27. September 2026
Die Unterlagen für die kommende Volksabstimmung vom 27. September 2026 sind den Stimmberechtigten zugestellt worden. Abgestimmt wird über zwei eidgenössische Vorlagen.
Briefliche Stimmabgaben können bis am Sonntag, 27. September 2026, 09.30 Uhr, im Briefkasten des Gemeindehauses erfolgen. Weiter ist die Urne am Abstimmungssonntag von 09.00 bis 09.30 Uhr im Gemeindehaus Waltenschwil geöffnet.
Verfallanzeigen Kantons- und Gemeindesteuern 2026
Im September werden direkt durch das Kantonale Steueramt die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres verschickt. Dabei handelt es sich nicht um eine Mahnung, sondern es wird den Steuerpflichtigen mitgeteilt, was sie bereits bezahlt haben und welcher Betrag noch offen ist. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2026 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 01. November 2026 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 4.5 % berechnet. Die Verfallanzeige erhalten nur Steuerpflichtige, welche noch einen Ausstand haben. Die Finanzverwaltung dankt für die Kenntnisnahme.