Amtliche Publikationen KW 32
Einwohnergemeinde- und Ortsbürgergemeindeversammlung
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfristen sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 sowie der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.
Teiländerung Nutzungsplanung Gewässerraum, Zone für öffentliche Anlagen und Arbeitszone Gemeinde Waltenschwil
Die Einwohnergemeindeversammlung Waltenschwil hat am 17. Juni 2026 beschlossen:
Teiländerung Nutzungsplanung Gewässerraum, Zone für öffentliche Anlagen und Arbeitszone mit Änderungsplan Bauzonen- und Kulturlandplan Gewässerräume und Wildtierkorridorzone, Änderungsplan Bauzonen- und Kulturlandplan Zone für öffentliche Anlagen, Änderungsplan Bauzonen- und Kulturlandplan Arbeitszone und Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung (BNO) mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage:
- Streichung Satz «Invasive Neophyten sind nicht zulässig» unter § 57 Abs. 2 BNO;
- Ergänzung unter § 58 Abs. 1bis BNO, was mit Einfriedungen mit Sichtbezügen gemeint ist («z. B. Hecken, Zäune oder niedrige Mauern»).
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist ist dieser Beschluss rechtsgültig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Waltenschwil eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist
- aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
- darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Bundesfeier
An der diesjährigen Bundesfeier am 01. August 2026 haben sehr viele Personen teilgenommen. Die abwechslungsreiche Bundesfeier ist ein grosser Erfolg gewesen. Es ist dem Gemeinderat ein grosses Bedürfnis, dem Männerturnverein und der Musikgesellschaft Waltenschwil sowie allen Helferinnen und Helfern für ihren grossen Einsatz an der Bundesfeier bestens zu danken. Ein weiterer Dank wird Herrn Christof Burkard, «Heimweh-Waltenschwiler», Mitglied der Kulturkommission, Buchautor sowie Initiant der Dorfrundgänge in Waltenschwil, für die gute Festrede ausgesprochen.
Gemeindeverwaltung/Bauamt
Am Freitag, 14. August 2026 weilt das gesamte Gemeindepersonal am jährlichen Personalausflug. Aus diesem Grund bleiben die Gemeindeverwaltung sowie das Bauamt an diesem Tag geschlossen. Für das Verständnis wird bestens gedankt.
Mariä Himmelfahrt
Am Samstag, 15. August 2026 ist Mariä Himmelfahrt. Es wird daran erinnert, dass an diesem Feiertag in Waltenschwil das Arbeiten sowie Tätigkeiten mit lärmigen Geräten untersagt sind.
Ortsmuseum
Am Sonntag, 16. August 2026, von 13.00 bis 17.00 Uhr, findet im Ortsmuseum am Kirchweg 5 eine «Stubete» mit der «Volksmusik im Tenn» statt. Der Eintritt ist frei. Die Ortsmuseumskommission freut sich auf zahlreichen Besuch.
Gesamterneuerungswahlen Kath. Kirchgemeinde
Am 29. November 2026 finden die Gesamterneuerungswahlen der Kirchenpflege, des Präsidiums der Kirchenpflege, der Pfarreileitung und der Vertretung der Kirchgemeinde in der Synode für die Amtsperiode 2027 – 2030 statt. David Mühlebach, Thomas Steimen und Philipp Larcher stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Auf Ende der laufenden Amtsperiode tritt Iwan Wirth aus der Kirchenpflege zurück, womit für dieses Gremium interessierte Personen gesucht werden. Interessierte für die Kirchenpflege sowie das Kirchenpflegepräsidium können sich beim Vorsitzenden des Wahlausschusses oder bei einem Mitglied der Kirchenpflege melden. Als Vertreter der Synode tritt Renato Widmer auf Ende der laufenden Amtsperiode zurück, womit ebenfalls eine neue Vertretung in die Synode zu wählen ist. Interessierte Personen für die Vertretung in der Synode können sich bei der Kirchenpflege melden.
Anmeldeverfahren (§ 29a Gesetz über die politischen Rechte; § 21a Verordnung über die politischen Rechte): Im ersten Wahlgang kann jede in der Kirchgemeinde stimmberechtigte Person gültige Stimmen für die Kirchenpflege, das Kirchenpflegepräsidium und die Synodalen erhalten. Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde zu unterzeichnen und dem Pfarreisekretariat zuhanden des Präsidenten der Finanzkommission, Roland Renner (Vorsitzender des Wahlausschusses) bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d. h. bis am 16. Oktober 2026, 12.00 Uhr), einzureichen. Die erforderlichen Formulare können beim Pfarreisekretariat bezogen werden. Für die Pfarreileitung sind nur die vom bischöflichen Ordinariat vorgeschlagenen Personen wählbar. Die Mitglieder der Finanzkommission und die Stimmenzählenden werden am 18. November 2026 an der Kirchgemeindeversammlung gewählt.