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Amtliche Publikationen KW 30

Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Während der Sommerferienzeit, vom 06. Juli bis 07. August 2026, gelten für die Gemeindeverwaltung folgende Sommeröffnungszeiten:

Montag: 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.15 Uhr
Dienstag bis Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Auf Vereinbarung ist es möglich, auch ausserhalb dieser Schalteröffnungszeiten bedient zu werden. Es werden generell Terminvereinbarungen empfohlen für Dienstleistungen, die etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen oder von einer ganz bestimmten Person bearbeitet werden müssen. Der Gemeinderat und die Verwaltung danken für das allseitige Verständnis.

 

Bundesfeier
Die diesjährige Bundesfeier findet am Samstag, 01. August 2026, im Festzelt auf dem Pausenplatz statt. Die Organisation erfolgt durch den Männerturnverein Waltenschwil. Die Feier zum Geburtstag der Schweizerischen Eidgenossenschaft beginnt ab 17.30 Uhr mit der Eröffnung der Festwirtschaft. Die Feierlichkeiten werden durch die Musikgesellschaft Waltenschwil umrahmt. Die Festansprache wird durch Herrn Christof Burkard, «Heimweh-Waltenschwiler», Mitglied der Kulturkommission, Buchautor sowie Initiant der Dorfrundgänge in Waltenschwil gehalten. Am Abend legt der DJ «Herrgöttli» im Festzelt auf und es findet ein Lampionumzug sowie ein Höhenfeuer statt. Für die Kinder werden eine Hüpfburg sowie ein Glacé-Stand angeboten. Der Gemeinderat und Männerturnverein Waltenschwil freuen sich auf viele Besuchende.

 

Ortsmuseum
Am Sonntag, 02. August 2026, von 10.00 bis 12.00 Uhr, ist das Ortsmuseum am Kirchweg 5 wieder zur Besichtigung geöffnet. Ausserdem findet am Sonntag, 16. August 2026, von 13.00 bis 17.00 Uhr, im Ortsmuseum eine «Stubete» mit der «Volksmusik im Tenn» statt. Der Eintritt ist jeweils frei. Die Ortsmuseumskommission freut sich auf zahlreichen Besuch.

 

Feuerwerk 1. August
Gemäss dem örtlichen Polizeireglement ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kat. 1 bis 3 ohne Bewilligung nur am 01. August und am 31. Dezember und nur unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehren gestattet. Der Abbrand der Kat. 4 untersteht in jedem Fall der Bewilligungspflicht durch die kantonale Behörde. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit können weitere Einschränkungen durch Behörden erfolgen. Entsprechende Weisungen sind zu beachten. Der Gemeinderat appelliert an die Bevölkerung, vor und während des Nationalfeiertages auf das Abbrennen von knallendem Feuerwerk zu Gunsten von gestressten Tieren und Menschen zu verzichten. Herzlichen Dank.