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Amtliche Publikationen KW 25

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2026
An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 haben von 197 Stimmberechtigten deren 37 teilgenommen. Es sind folgende Beschlüsse gefasst worden:

  1. Genehmigung des Protokolls
  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 Forstbetrieb Wagenrain
  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 Holzhandelsbetrieb Wagenrain
  1. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025
  1. Genehmigung der Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für den Erwerb der Liegenschaft an der Kindergartenstrasse 6
  1. Genehmigung der Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für Landveräusserungen als Realersatz für das kantonale Projekt «Hochwasserschutz und Revitalisierung Bünz»
  1. Zustimmung zur Aufnahme ins Ortsbürgerrecht von Seiler Roland und Erika, Buchenweg 11, Waltenschwil

Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit der Publikation von einem Zehntel der Stimmberechtigten Ortsbürger das Referendum ergriffen wird.

Ablauf der Referendumsfrist:        20. Juli 2026

 

Stellenausschreibung Hauswartung
Waltenschwil ist eine attraktive Gemeinde im Freiamt mit rund 3‘300 Einwohnern.
Infolge Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers wird per 01. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung eine motivierte und kompetente Persönlichkeit gesucht als

Leiter/in Hauswartung (Pensum 100 %)

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
- Leitung der Hauswartung in den Schul- und Gemeindeliegenschaften
- Beaufsichtigung, Kontrolle, Wartung und Reinigung der Bauten und Anlagen
- Kontrolle der Schliessungen der Anlagen und Liegenschaften
- Überwachung und Wartung der Heizungsanlage (Holzschnitzelheizung)
- Betreuung von Anlässen in gemeindeeigenen Gebäuden (Vor- und Nachbereitung)
- Mithilfe bei Veranstaltungen der Gemeinde und der Schule
- Kontakte zu Lehrerschaft, Schulkindern, Vereinen, Institutionen und Behörden
- Bestellwesen und Inventarführungen
- Ausbildung von Berufslernenden

Anforderungen:
- abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, vorzugsweise im Bereich Betriebs-
   unterhalt oder Hauswartung
- idealerweise mit eidg. Fachausweis Hauswartung oder Bereitschaft, diesen zu erwerben
- Erfahrung im Bereich Hausdienst (Facility Management)
- Freude an technischen Aufgaben, Organisation und selbstständiger Arbeitsweise
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, insbesondere bei Veranstaltungen
- körperlich aktiv, flexibel und belastbar
- Flair im Umgang mit Kindern sowie Freude an der Zusammenarbeit mit der
   Lehrerschaft, den Vereinen und der Gemeindeverwaltung

Angebot:
- vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben mit Gestaltungsspielraum
- angenehmes Arbeitsklima in einem kleinen, motivierten Team
- fortschrittliche Arbeits- und Anstellungsbedingungen
- zeitgemässe Entlöhnung

Ist das Interesse geweckt worden? Dann freut sich der Gemeinderat auf die Bewerbung. Diese ist bis am Mittwoch, 24. Juni 2026 dem Gemeinderat Waltenschwil, Banneggweg 1, 5622 Waltenschwil, oder per E-Mail an gemeindekanzlei@waltenschwil.ch einzureichen.

Weitere Auskünfte erteilt Gemeindeschreiber Frank Koch gerne (Tel. 056 619 18 20).

 

Mahnungen Steuererklärungen 2025
Ab Mitte Juli 2026 werden an alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung 2025 noch nicht eingereicht oder keine Fristverlängerung beantragt haben, die ersten Mahnungen versandt. Für die erste Mahnung werden CHF 35.00 und für die zweite Mahnung CHF 50.00 in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben. Damit der administrative Aufwand möglichst tief gehalten werden kann, werden die Steuerpflichtigen gebeten, die Steuererklärung in den nächsten Tagen nachzureichen. Es wird daran erinnert, dass die Steuererklärung neu elektronisch mit eTAX Aargau übermittelt werden kann. Die Belege können nach wie vor separat physisch zusammen mit dem Umschlagbogen eingereicht werden. Selbstverständlich kann die Steuererklärung nach wie vor von Hand ausgefüllt und eingereicht werden. In diesem Fall hat man sich beim Steueramt zu melden (Bestellung Hauptbogen). Es gilt zu beachten, dass keine Original-Belege eingereicht werden, die weiterhin benötigt werden. Die Belege werden nicht retourniert, sondern nach dem Einscannen vernichtet.

 

Reisepässe / Identitätskarten
Ferienzeit – schöne Zeit! Ist bereits geprüft worden, ob der Pass oder die Identitätskarte noch gültig ist? Nicht? – Dann empfiehlt die Gemeindeverwaltung der Bevölkerung, dies unverzüglich zu tun. Es gilt zu beachten, dass die Neuausstellung von Reisepässen und Identitätskarten eine geraume Zeit dauern kann (Pass bis zu 6 Wochen). Die Ausstellung eines Passes oder des Kombiangebotes (Pass und ID) kann ausschliesslich beim Ausweiszentrum des Kantons beantragt werden. Es erfolgt keine Antragstellung via Gemeinde. Die Identitätskarte wird zum jetzigen Zeitpunkt noch immer ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau weiterhin bei den Gemeinden (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.
Wer das Reisevergnügen nicht unnötigerweise trüben möchte, sorgt dafür, dass die Ausweise in Ordnung sind.

 

Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Während der Sommerferienzeit, vom 06. Juli bis 07. August 2026, gelten für die Gemeindeverwaltung folgende Sommeröffnungszeiten:

Montag:                                 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.15 Uhr
Dienstag bis Freitag:            08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Auf Vereinbarung ist es möglich, auch ausserhalb dieser Schalteröffnungszeiten bedient zu werden. Es werden generell Terminvereinbarungen empfohlen für Dienstleistungen, die etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen oder von einer ganz bestimmten Person bearbeitet werden müssen. Der Gemeinderat und die Verwaltung danken für das allseitige Verständnis.