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Baugesuch KW 23

Bauherrschaft:

Leuthard Sabrina und Kopp Mario, Tulpenweg 15, 5622 Waltenschwil

Bauobjekt:

Carport und Hotpot

Bauplatz:

Tulpenweg 15

Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Auflagefrist:

06. Juni bis 06. Juli 2026

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.