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Baugesuche KW 18

Bauherrschaft:

Bajrami Ibrahim, Nexharije und Shaban, Weingarten 2,
5622 Waltenschwil

Bauobjekt:

Toranlage – Nachträgliches Baugesuch

Bauplatz:

Weingarten 2

Bauherrschaft:

Kuhn Kurt, Kirchweg 13, 5622 Waltenschwil

Bauobjekt:

Neubau Dreifamilienhaus und Rückbau Gebäude 135

Bauplatz:

Kirchweg 9

Baugesuche und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Auflagefrist:

01. Mai bis 01. Juni 2026

Gegen diese Baugesuche können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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