Gemeindemitteilungen vom 22. April 2024
- Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
- Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2024
- Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2024
- Feuerungskontrolle 2024
Jeder Todesfall in der Gemeinde und jeder Todesfall von Einwohnern, der ausserhalb der Gemeinde erfolgt, ist unverzüglich der Gemeindekanzlei Waltenschwil zu melden.
Nächste Angehörige informieren und Entscheidung treffen, ob Kremation oder Erdbestattung gewünscht wird.
Auf der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde vorsprechen (am Ort, wo die verstorbene Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hatte). Familienbüchlein und Todesbescheinigung des Arztes mitbringen.
Bestattung (Organisation durch Gemeindekanzlei)
Pikettdienst bei Todesfällen
Frank Koch | Tel. 056 621 21 12 |
Telefon | 056 619 18 20 |
Fax | 056 619 18 21 |
gemeindekanzlei@waltenschwil.ch |