Gemeindemitteilungen vom 22. April 2024
- Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
- Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2024
- Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2024
- Feuerungskontrolle 2024
In diesen Tagen wird die Steuererklärung 2021 verschickt. Die Software EasyTax 2021 steht ab sofort auf der Website des Kantonalen Steueramts zum Download bereit; die EasyTax-CD wird nicht mehr produziert und bereitgestellt. Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner müssen die Steuererklärung bis 31. März 2022 abgeben, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2022. Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Sie die Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer und der 7-stellige Code benötigt. Diese Angaben befinden sich auf dem zugestellten Umschlagbogen.
Um eine effiziente Eingangsbewirtschaftung der Steuererklärungen gewährleisten zu können, bitten wir Sie, folgende Hinweise beim Einreichen zu beachten:
· Keine doppelseitigen EasyTax-Ausdrucke
· Keine Bostitches / Büroklammern verwenden
· Wenn möglich nur Belegkopien einreichen; die Originalbelege werden
nach dem Einlesen vernichtet und folglich nicht mehr retourniert.
Bei Fragen steht das Steueramt Waltenschwil (056 619 18 30) gerne zur Verfügung.