Gemeindemitteilungen vom 13. Mai 2024
- Sanierung Bremgarterstrasse
- Gemeindeverwaltung / Pfingsten
- Kehrichtabfuhr Fronleichnam
- Gemeindeverwaltung / Fronleichnam
- Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
Bauherr | Koch Erich, Holzacherweg 3, 5622 Waltenschwil |
Bauobjekt | Einfriedung |
Bauplatz | Dorfstrasse 14 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
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Auflagefrist |
10. Mai bis 10. Juni 2024 |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
Die verfügten Nachtparkverbote auf den Parkplätzen beim alten Schulhaus sowie beim Parkplatz bei der Bushaltestelle Hessel sind in Rechtskraft erwachsen und wurden entsprechend signalisiert.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Flüchtenden und Schutzsuchenden noch stark zunimmt und die Gemeinde vermehrt Personen aufnehmen muss. Falls Sie eine Wohnung zu vermieten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindekanzlei Waltenschwil, Tel. 056 619 18 20, Email: gemeindekanzlei@waltenschwil.ch.