Gemeindemitteilungen vom 01. März 2021
- Baugesuch
- Baubewilligungen
- Raumpflegerin
- Lehrstelle Fachmann Betriebsunterhalt (Fachrichtung Hausdienst)
- Geschwindigkeitskontrollen
Bauherr und Grundeigentümer: |
|
Projektverfasser: | Steimen Mario, Gründlistrasse 22, 5622 Waltenschwil |
Bauobjekt: | Waschplätze |
Bauplatz: | Parz. Nr. 796, Juchhof |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
Auflagefrist: | 04. März bis 06. April 2021 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |
Bauherr und Grundeigentümer: |
|
Projektverfasser: | Krieger AG, Rütmattstrasse 6, 6017 Ruswil |
Bauobjekt: | Ersatzbau für zwei Futtersilos, Neubau Futterraum |
Bauplatz: | Parz. Nr. 773, Eichhof |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
Auflagefrist: | 25. Februar bis 29. März 2021 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |
Bauherr: |
Hediger Stefan, Reblandstrasse 4A, 5622 Waltenschwil |
Grundeigentümer: | Hediger Stefan und Sevo Alma, Reblandstrasse 4A, 5622 Waltenschwil |
Projektverfasser: | Theo Michel GmbH, Mitteldorfstrasse 5,5605 Dottikon |
Bauobjekt: | Ersatz Ölheizung durch Luft- Wasser- Wärmepumpe |
Bauplatz: | Parz. Nr. 985, Reblandstrasse 4A |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
Auflagefrist: | 04. Februar bis 08. März 2021 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |