Gemeindemitteilungen vom 09. Dezember 2019
- Baubewilligungen
- Baugesuche/Baukommission
- Fahrplanwechsel PostAuto
- Sammelstelle Werkhof Titlisstrasse
- Kehricht- und Grünabfuhren
- Gemeindeverwaltung
- Christbaum-Verkauf
- Ortsbürgerhaushalte
Bauherr/ Projektverfasser: |
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Bauobjekt: |
Anbau Schreinerei |
Bauplatz: | Parz. Nr. 606, Juch 2 |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
Auflagefrist: | 22. November 2019 bis 23. Dezember 2019 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |
Bauherr/ Projektverfasser: |
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Bauobjekt: |
Umnutzung Einfamilienhaus Nr. 224 in Kindertagesstätte |
Bauplatz: | Parz. Nr. 507, Birkenweg 1 |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
Auflagefrist: | 15. November 2019 bis 16. Dezember 2019 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |
Bauherr/ Projektverfasser: |
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Bauobjekt: |
Innenausbau Scheunenteil mit Aussentreppe |
Bauplatz: | Parz. Nr. 861, Dorfstrasse 16 |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
Auflagefrist: | 15. November 2019 bis 16. Dezember 2019 |
Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |