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Baugesuch KW 39

Baugesuch Nr.: 2026-3970

Gesuchsteller:

Koch Immobilien AG, Büelisackerstrasse 3, 5619 Büttikon

Bauvorhaben:

Abbruch Gebäude Nr. 256 und
Neubau 3 Mehrfamilienhäuser

Lage:

Dorfstrasse 4, 6 und 8

Parzellen-Nrn.: 870, 872
Publikation eBau:

Link

Baugesuch und Pläne können auf der eBau-Plattform des Kantons Aargau unter folgendem Link  abgerufen werden (Registrierung und Erstellung eines Privatkontos erforderlich).

Auflagefrist:

25. September bis 26. Oktober 2026

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.