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Amtliche Publikationen KW 12

Komposttag
Die Einwohnenden von Waltenschwil können am Samstag, 21. März 2026, von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr, bei der Hufschmid Grüngut-Verwertung GmbH, Kompostieranlage Eichfeld, Tägerigerstrasse 2, Nesselnbach, kostenlos Kompost in bester Qualität abholen. Die benötigten Eimer oder Säcke sind selbst mitzubringen, Schaufeln sind vor Ort vorhanden.

 

Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Person hat bei der Gemeinde Waltenschwil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Baća, Damaris, geboren am 31. Oktober 1975, weiblich, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in 5622 Waltenschwil, Talackerstrasse 3.

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

 

Hundekontrolle 2026

Allgemeines
Alle Hunde ab einem Alter von 3 Monaten sind meldepflichtig. Alle Hundehaltenden, welche einen neuen Hund halten, werden gebeten, diesen innert 10 Tagen bei der Finanzverwaltung anzumelden. Kopien von folgenden Dokumenten sind einzureichen:

  • Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder 
    Hundeausweis (ausgestellt durch AMICUS)  oder 
    gelber Impfpass;
  • Haltebewilligung (sofern nötig).

Bisherige Hundebesitzende
Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen bis ca. Ende Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2026/2027 (01.05.2026 – 30.04.2027) im Betrag von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, werden die entsprechenden Hundehaltenden gebeten, dies in der AMICUS-Hundedatenbank einzutragen und zusätzlich bis anfangs April 2026 entsprechend zu melden an die
Finanzverwaltung
Tel. 056 619 18 30 oder E-Mail: finanzverwaltung@waltenschwil.ch.
Somit kann die Finanzverwaltung die entsprechende Mutation im Register vornehmen und es werden keine unnötigen Rechnungen versendet.

Die Finanzverwaltung dankt für die Mithilfe.