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Amtliche Publikationen KW 11

Neue Sachbearbeiterin Finanzen
Für die neu geschaffene Stelle als Sachbearbeiter/in Finanzen sind insgesamt 22 Bewerbungen eingegangen. Der Gemeinderat hat Frau Monika Vegezzi, Künten, als neue Sachbearbeiterin der Abteilung Finanzen gewählt. Frau Monika Vegezzi wird ihre Funktion per 01. Juni 2026 antreten. Frau Vegezzi Monika arbeitet seit vielen Jahren im Finanzbereich. Sie ist zudem bereits in verschiedenen Aargauer Gemeinden als Leiterin Finanzen tätig gewesen. Sie bringt alle Voraussetzungen für die offene Stelle mit. Monika Vegezzi wird als ideale Ergänzung zum Team des Gemeindepersonals erachtet. Der Gemeinderat freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit der neuen Amtsträgerin und wünscht ihr in der neuen Funktion in Waltenschwil alles Gute, viel Erfolg und Genugtuung.

 

Informationen provisorische Steuerrechnungen 2026
In den vergangenen Tagen sind die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2026 versendet worden.

Die provisorische Rechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern 2026 ist bis am 31. Oktober (= allgemeiner Fälligkeitstermin) zu bezahlen. Vorauszahlungen werden mit einem steuerfreien Vergütungszins von 0.25 % honoriert, während für Zahlungsausstände ab dem 01. November ein Verzugszins von 4.5 % in Rechnung gestellt wird. Jeweils im September erhalten Steuerpflichtige eine Verfallanzeige über die (noch) geschuldeten, provisorischen Steuern der aktuellen Steuerperiode. Es ist aber empfehlenswert, die Steuerzahlungen nach Erhalt der provisorischen Rechnungen im persönlichen Jahresbudget zu planen. Bei (drohenden) Zahlungsschwierigkeiten muss vor dem Fälligkeitstermin mit der Abteilung Finanzen (Tel. 056 619 18 30 / E-Mail: finanzverwaltung@waltenschwil.ch) eine Lösung gefunden werden. Die Fachstelle für Budgetberatung und Schuldenfragen (Schuldenberatung Aargau - Solothurn) kann in schwierigen Situationen ebenfalls kontaktiert werden.

Die provisorischen Steuerrechnungen basieren in den meisten Fällen auf den letzten definitiven oder provisorischen Faktoren des Vorjahres. Sollte sich das Einkommen im Jahr 2026 wesentlich verändern (z. B. Erwerbsaufnahme oder -aufgabe, Pensionierung etc.), kann die Abteilung Steuern (Tel. 056 619 18 30 / E-Mail: steueramt@waltenschwil.ch) unter Angabe der Gründe um Anpassung der provisorischen Steuerrechnung gebeten werden.

Weitere Informationen können auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes abgerufen werden www.ag.ch/steuern.

 

Hundekontrolle 2026

Allgemeines
Alle Hunde ab einem Alter von 3 Monaten sind meldepflichtig. Alle Hundehaltenden, welche einen neuen Hund halten, werden gebeten, diesen innert 10 Tagen bei der Finanzverwaltung anzumelden. Kopien von folgenden Dokumenten sind einzureichen:

  • Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder 
    Hundeausweis (ausgestellt durch AMICUS)  oder 
    gelber Impfpass;
  • Haltebewilligung (sofern nötig).

Bisherige Hundebesitzende
Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen bis ca. Ende Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2026/2027 (01.05.2026 – 30.04.2027) im Betrag von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, werden die entsprechenden Hundehaltenden gebeten, dies in der AMICUS-Hundedatenbank einzutragen und zusätzlich bis anfangs April 2026 entsprechend zu melden an die
Finanzverwaltung
Tel. 056 619 18 30 oder E-Mail: finanzverwaltung@waltenschwil.ch.
Somit kann die Finanzverwaltung die entsprechende Mutation im Register vornehmen und es werden keine unnötigen Rechnungen versendet.

Die Finanzverwaltung dankt für die Mithilfe.