Baugesuchspublikation

Bauherr:

Dubler Maya, Wohlerstrasse 8a, 5622 Waltenschwil

Bauvorhaben: Kaminanlage zu Speicherofen
Bauplatz: Wohlerstrasse 8a

Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Auflagefrist:

22. November bis 23. Dezember 2024

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bauherr:

Koch Immobilien AG, Büelisackerstrasse 3, 5619 Büttikon

Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 111 und Rückbau Minigolfanlage
Bauplatz: Dorfstrasse 6

Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Auflagefrist:

22. November bis 23. Dezember 2024

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Bauherr:

Heinzer Georges, Tobelacherweg 6b, 5622 Waltenschwil

Bauvorhaben: Anpassung Umgebungsgestaltung
Bauplatz: Tobelacherweg 6b

Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Auflagefrist:

01. November bis 02. Dezember 2024

Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 25. November 2024

  • Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2024
  • Gemeindekanzlei / Schliessung infolge Weiterbildung
  • Ortsbürgerhaushalte
  • Baubewilligungen
  • Christbaum-Verkauf
  • Rechnungsstellung an die Gemeinde
  • Adventsfenster 2024
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