Baugesuchspublikation
Bauherr:
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Dubler Maya, Wohlerstrasse 8a, 5622 Waltenschwil
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Bauvorhaben: |
Kaminanlage zu Speicherofen |
Bauplatz: |
Wohlerstrasse 8a |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist:
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22. November bis 23. Dezember 2024
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Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bauherr:
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Koch Immobilien AG, Büelisackerstrasse 3, 5619 Büttikon
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Bauvorhaben: |
Abbruch Gebäude Nr. 111 und Rückbau Minigolfanlage |
Bauplatz: |
Dorfstrasse 6 |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist:
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22. November bis 23. Dezember 2024
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Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bauherr:
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Heinzer Georges, Tobelacherweg 6b, 5622 Waltenschwil
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Bauvorhaben: |
Anpassung Umgebungsgestaltung |
Bauplatz: |
Tobelacherweg 6b |
Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist:
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01. November bis 02. Dezember 2024
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Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.