Baugesuche
Bauherr: |
Bajrami Nexharije, Ibrahim und Shaban, Weingarten 2, 5622 Waltenschwil |
Bauobjekt: |
Fassadenänderungen Neubau Wohnhaus
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Bauplatz: |
Weingarten 2 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
Auflagefrist: |
17. November bis 18. Dezember 2023 |
Bauherr: |
Koch Immobilien AG, Büelisackerstrasse 3, 5619 Büttikon |
Bauobjekt: |
Solaranlage zu Arealüberbauung Dorfpark – 4 MFH |
Bauplatz: |
Büelisackerstrasse 12, 14 und 16, Heumoosweg 2 |
Baugesuch, und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
Auflagefrist: |
17. November bis 18. Dezember 2023 |
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.