Betriebsstrukturdatenerhebung 2019

Die Tierseuchengesetzgebung verlangt, dass sich alle Halter von einem Tier der Rinder, Schafe, Ziege, Schwein oder Pferdegattung sowie ein Stück Geflügel an der Erhebung beteiligen müssen. Besitzer von Tieren, die in diesen Bereich fallen und noch kein Erhebungsformular erhalten haben, melden sich bitte umgehend bei der Kommunalen Erhebungsstelle Waltenschwil (KEL), Herr Hanspeter Villiger, Tel. 056 622 05 59 oder bei der Gemeindekanzlei Waltenschwil. Alle Meldungen müssen bis am 16. März 2019 bei der Kommunalen Erhebungsstelle Waltenschwil eintreffen.

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 22. April 2024

  • Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
  • Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2024
  • Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2024
  • Feuerungskontrolle 2024
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