Gemeindemitteilungen vom 25. März 2024
- Baugesuch
- Feuern in Holzfeuerungen
- Frohe Ostern
- Gemeindeverwaltung
- Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
- Ortsmuseum
Am 24. September 2017 findet die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Amtsperiode 2018/2021 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d. h. bis am Freitag, 11. August 2017, 11.30 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).
Die laufende Legislaturperiode 2014/2017 endet am 31. Dezember 2017. Im Gemeinderat hat erklärt, dass er für eine Wiederwahl nach 8-jähriger Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung steht:
Die restlichen Ratsmitglieder
stellen sich für eine Wiederwahl in der neuen Amtsperiode zur Verfügung.