Konzepte Anlässe/Sportanlagen

Verhaltnesempfehlungen für die Bevölkerung

Der Bundesrat hat am 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu lockern und Sporttrainings wieder zu erlauben. Dies unter der Voraussetzung, dass entsprechende Schutzkonzepte bestehen und Hygienevorschriften eingehalten werden. Im Breitensport können Trainings in sämtlichen Sportarten und weiteren Aktivitäten wieder aufgenommen werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen (inklusive Leitungspersonen), ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen (2m Abstand, 10m2/Person). 

Übergeordnete Schutzmassnahmen
Mit Ausnahme des Profisports sind im Trainingsbetrieb folgende übergeordneten Grundsätze vollumfänglich einzuhalten:


- Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
- Social-Distancing (2 m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10 m2 pro
  Person; kein Körperkontakt)
- Maximale Gruppengrösse von fünf Personen (inklusive Leitungspersonen)
  gemäss aktueller behördlicher Vorgabe. Wenn möglich gleiche
  Gruppenzusammensetzung und Protokollierung der Teilnehmenden zur
  Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
- Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG
  beachten


Voraussetzungen für den Trainingsbetrieb
Grundsätzlich gilt, dass für die Ausübung eines Trainings zwei Schutzkonzepte notwendig sind:


- Es braucht ein Schutzkonzept des Betreibers der Sportanlage
- Es braucht ein Schutzkonzept des Trainingsveranstalters inkl. übergeordnetem
  Verband


Zudem muss die zum Ausüben der Sportart betroffene Sportanlage vom jeweiligen Betreiber (Gemeinde, Kanton, Schule, Private, usw.) für den Trainingsbetrieb wieder freigegeben werden. Dieser Entscheid obliegt jedem Sportanlagenbetreiber selber. 


Der Gemeinderat Waltenschwil hat beschlossen, die Turnhalle sowie den Fussballplatz ab dem 11. Mai 2020 für Trainings wieder zu öffnen. Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ist, dass jede involvierte Organisation über ein Schutzkonzept verfügt und die entsprechenden Massnahmen einhält.

Schutzkonzept Anlässe


Schutzkonzept Turnhalle


Schutzkonzept Fussballplatz


Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 15. April 2024

  • Baubewilligungen
  • Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
  • Papiersammlung
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