Hundekontrolle 2020


Allgemeines


Alle Hunde ab einem Alter von 3 Monaten sind meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Finanzverwaltung anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein: 


·         Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder 


          Hundeausweis (ausgestellt durch AMICUS)  oder gelber Impfpass


·         Haltebewilligung (sofern nötig) 


Bisherige Hundebesitzer


Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen bis ca. Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2020 im Betrage von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig. 


Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um Eintragung in der AMICUS-Hundedatei und zusätzlich um entsprechende Meldung bis anfangs April 2020 an die Gemeindekanzlei, Tel. 056 619 18 20 oder E-Mail: gemeindekanzlei@waltenschwil.ch


Wir können dann die entsprechende Mutation im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung. Danke für Ihre Mithilfe.

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 22. April 2024

  • Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
  • Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2024
  • Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2024
  • Feuerungskontrolle 2024
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