Coronavirus: Informationen und Links

Verhaltnesempfehlungen für die Bevölkerung

Umfassende Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-Co-V2 sind auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu finden:


www.bag.admin.ch/neues-coronavirus


Hier die wichtigsten Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung:



  • Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem Desinfektionsmittel;

  • Husten und Niesen in Wegwerf-Papiertaschentücher oder in die Armbeuge;

  • Kontakt zu Personen meiden mit Husten- und Schnupfen-Symptomen;

  • Zuhause bleiben, wenn man selber unter Husten, Atemwegbeschwerden und Fieber leidet;

  • Papiertaschentuch nach Gebrauch in geschlossenen Abfalleimer;

  • Händeschütteln vermeiden;

  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation;

  • 2 m Abstand zu Personen halten.

Lockerung der Massnahmen, Stand 29.04.2020

Der Bundesrat hat im März Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. Die Bevölkerung hat sich gut an die Vorgaben und Empfehlungen gehalten. Dadurch blieb in den Spitälern die befürchtete Überlastung der Intensivstationen aus. Aktuell nimmt die Zahl der positiv getesteten Personen ab. Deshalb lockert der Bundesrat die Massnahmen nun weiter.


Die nächste Etappe der Lockerung betrifft obligatorische Schulen, Einkaufsläden, Märkte, Museen, Bibliotheken, bestimmte Sportanlagen, und Restaurationsbetriebe. Bedingung für eine Öffnung oder Durchführung: Ein Schutzkonzept gemäss Vorgaben des Bundes, das alle Beteiligten einhalten können.


Vorgaben und Musterschutzkonzepte finden Sie auf der Webseite des SECO 

Ab 11. Mai 2020 
Geöffnet oder gestattet



  • Obligatorische Schulen (Primar- und Sekundarschule I)

  • Präsenzveranstaltungen bis 5 Personen (einschliesslich Lehrperson) in Schulen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe sowie weiteren Ausbildungsstätten (Fahrschule, Sprachkurse)

  • Prüfungen in Ausbildungsstätten

  • Einkaufsläden und Märkte

  • Reisebüros

  • Museen, Bibliotheken, Archive (ausgenommen Lesesäle)

  • Sportaktivitäten im Breitensport ohne Körperkontakt von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen (einschliesslich Coach, Trainer/in oder Aufsichtsperson), inkl. Benutzung der erforderlichen Sportanlagen und -betriebe, sofern Schutzkonzepte vorliegen und eingehalten werden

  • Trainings von Leistungssportlerinnen und -sportlern, die Angehörige des Kaders eines nationalen Sportverbands sind, oder die als Einzelpersonen in Gruppen bis zu 5 Personen (einschliesslich Coach, Trainer/in oder Aufsichtsperson) oder als beständige Wettkampfteams trainieren (Leistungs- und Spitzensport); Schutzkonzepte sind vorhanden und werden eingehalten

  • Trainings mit Körperkontakt von Teammitgliedern, die einer Liga mit überwiegend professionellem Spielbetrieb angehören (Leistungs- und Spitzensport); diese müssen unter Beachtung eines Schutzkonzeptes strenge Hygieneregeln befolgen

  • Besuche von Restaurants, Bars oder Pubs unter folgenden Bedingungen:

  • die einzelnen Gästegruppen bestehen aus maximal 4 Personen oder Familien mit Kindern,

  • die Konsumation erfolgt ausschliesslich sitzend,

  • ein Schutzkonzept liegt vor und kann eingehalten werden.


Ab 8. Juni 2020
Voraussichtlich geöffnet oder gestattet (vorbehalten Entscheid Bundesrat am 27. Mai 2020)



  • Schulen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe sowie weitere Ausbildungsstätten

  • Theater und Kinos

  • Zoos, botanische Gärten, Tierparks, Bergbahnen

  • Schwimmbäder (geöffnet für alle)

  • Gottesdienste

  • Treffen von mehr als 5 Personen

Anmeldung Corona-Erwerbsausfallentschädigung

Hier können Sie sich für die Corona-Erwerbsausfallentschädigung anmelden. Ausserdem finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weiterführende Informationen.

Fragen

Für Fragen rund um das Coronavirus, die den Kanton Aargau betreffen, wurde für die Bevölkerung eine E-Mailadresse eingereichtet:


coronavirus@ag.ch


 


Hotline des Bundes für die Bevölkerung
Tel. 058 463 000


Kostenloser Beratungsdienst des Aarg. Ärzteverbands
Tel. 0900 401 501

BAG Plakat Coronavirus

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 15. April 2024

  • Baubewilligungen
  • Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
  • Papiersammlung
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