Einwohnerkontrolle

Wegzug aus Waltenschwil

Verlassen Sie Waltenschwil? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Vergessen Sie nicht, sich bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und innert 14 Tagen in der neuen Wohngemeinde anzumelden.

Schweizer Staatsangehörige innerhalb der Schweiz

- Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem amtlichen Ausweis vorbei oder
  melden Sie den Wegzug mit eUmzug .
- Der Heimatschein wird persönlich ausgehändigt. Bei elektronischer Abmeldung
  senden wir ihn direkt an Ihre neue Wohngemeinde.


Schweizer Staatsangehörige ins Ausland

- Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem amtlichen Ausweis vorbei.
- Beachten Sie weiter unten die Informationen betreffend Abmeldung beim
  Steueramt.


Ausländische Staatsangehörige

- Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem Pass / Personalausweis sowie
  Ausländerausweis vorbei oder melden Sie den Wegzug mit eUmzug .


Ausländische Staatsangehörige ins Ausland

- Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem Pass / Personalausweis sowie
  Ausländerausweis vorbei.

Abmeldung beim Steueramt

Sie beabsichtigen einen längeren Auslandaufenthalt (mehrere Monate) oder planen die Schweiz voraussichtlich für längere Zeit (mehrere Jahre) oder für immer zu verlassen?

Mehrmonatiger Auslandaufenthalt mit Rückkehr (Wohnsitz in der Schweiz bleibt)

Wenn Sie beabsichtigen, in der Schweiz zu bleiben und Ihr Auslandaufenthalt nur ein paar Monate dauert, informieren Sie bitte die Steuerbehörden. Nur mit dieser Information werden während Ihrer Abwesenheit keine Verfügungen an Sie eröffnet. So verpassen Sie keine gesetzlich nicht mehr verlängerbare Fristen.

Wenn eine Stellvertreterregelung mit schriftlicher Vollmacht besteht, kann auf eine Information der Steuerbehörde verzichtet werden.

Definitive Aufgabe des Wohnsitzes

Melden Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Wegzug ins Ausland am Schalter des Steueramtes. Es stehen vor dem Wegzug noch folgende Arbeiten an:

- Ausfüllen eines Fragebogens beim Steueramt
     - neue Wohnadresse
     - genaue Adresse des neuen Arbeitgebers
     - Kontaktadressen und Telefonnummern bei Fragen

- Ausfüllen und einreichen einer unterjährigen Steuererklärung für das laufende 
  Jahr und evtl. für die Vorjahre
     - Lohnausweis beim Arbeitgeber frühzeitig verlangen oder zumindest
       monatliche Salärabrechnungen des Arbeitgebers einreichen

- Bekanntgabe, ob vor dem Wegzug Kapitalzahlungen bezogen werden bspw.
     - Berufliche Vorsorge Säule 2A
     - Gebunde private Vorsorge Säule 3A
     - Freie private Vorsorge Säule 3B
       Belegmässige Dokumentation mitbringen (Name des Vorsorgeinstitutes und
       Auszahlungsbetrag)

- Definitive Veranlagung noch offener Steuerdeklaration
- Bezahlen der offenen Steuerbeträge
- Regelung der Stellvertretung für das Abwickeln sämtlicher Handlungen nach
  dem Wegzug
     - Vollmacht erstellen

Amtliche Publikationen

Gemeindemitteilungen vom 15. April 2024

  • Baubewilligungen
  • Umbau und Sanierung Gemeindehaus Waltenschwil
  • Papiersammlung
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