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Gemeinderatsverhandlungen vom 14. Mai 2012
Baugesuch 1
Baugesuch 2
Gemeindekanzlei
Baubewilligungen
Kreuzungsgestaltung Wohlerstrasse-Bremgarterstrasse
Verkehrsberuhigende Massnahmen / Einführung Tempo 30 / Einladung zur Informationsveranstaltung
Krankenkassen-Prämienverbilligung
Neues Hundegesetz
Gemeinderatsverhandlungen vom 07. Mai 2012
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2012
Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012
Prüfungserfolg Rösli Isabella
Sommerfest Feldschützengesellschaft
Mais-Fäscht 2011
Gemeinderatsverhandlungen vom 30. April 2012
Baugesuch 1
Baugesuch 2
Baubewilligung
Ortsmuseum / Öffnungszeiten
Gemeinderatsverhandlungen vom 23. April 2012
Baubewilligungen
Gemeinderatsverhandlungen vom 16. April 2012
Baugesuch
Gemeinderatsverhandlungen vom 02. April 2012
Mitwirkungsverfahren Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Gemeinderatsverhandlungen vom 19. März 2012
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Gemeinderatsverhandlungen vom 07. November 2011
Informationsveranstaltung verkehrsberuhigende Massnahmen
Gemeinderatsverhandlungen vom 22. September 2011
Standortanalyse - Vorlage und Statistiken
Gemeinderatsverhandlungen vom 14. Mai 2012
Baugesuch 1
| Bauherr: | Einwohnergemeinde Waltenschwil | | | | | Projektverfasser: | Waser Baumanagement, Niederwil | | | | | Bauobjekt: | Ausbau Brunnächerbach im Bereiche Grottenweg | | | | | Bauplatz: | Parz. Nr. 431 und 750, Grottenweg |
| Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
| Auflagefrist: | 18. Mai bis 18. Juni 2012 |
| | | Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |
Baugesuch 2
| Bauherr: | Trägerverein Bünzpark, 5622 Waltenschwil | | | | | Projektverfasser: | AMZ Architekten AG, Seestrasse 412, 8038 Zürich | | | | | Bauobjekt: | Photovoltaikanlage auf der Liegenschaft "Pflegewohngruppe" | | | | | Bauplatz: | Parz. Nr. 423, Grottenweg |
| Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
| Auflagefrist: | 18. Mai bis 18. Juni 2012 |
| | | Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |
Gemeindekanzlei
Die Büros der Gemeindekanzlei bleiben am Freitag, 18. Mai 2012 (Brücke Auffahrt) den ganzen Tag geschlossen. Die Verwaltung dankt für das Verständnis.
Baubewilligungen
Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende Baubewilligungen erteilt: · Christen Hugo, Waltenschwil, für die Erstellung einer Stützmauer mit Natursteinblöcken entlang der Parzelle Nr. 319, Rigistrasse 37; · Hold Christian, Waltenschwil, für den Einbau einer Luft-Wärme-Pumpe sowie die Vergrösserung der bestehenden Terrasse auf Parz. Nr. 223, Tannenweg 3; · Kaelin Corinne, Waltenschwil, für eine Überdachung ihres Gartensitzplatzes auf Parz. 1052, Rebhaldenstrasse 42.
Kreuzungsgestaltung Wohlerstrasse-Bremgarterstrasse
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 wird über die Sanierung und die verkehrstechnische Umgestaltung der Kreuzung Wohlerstrasse-Bremgarterstrasse (Bereich Volg) Beschluss gefasst. Ab Mitte Mai 2012 werden die vorgesehenen baulichen und verkehrstechnischen Massnahmen vom Kanton Aargau zur Besichtigung auf der Strasse eingezeichnet. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme ersucht.
Verkehrsberuhigende Massnahmen / Einführung Tempo 30 / Einladung zur Informationsveranstaltung
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 wird über die Einführung von flächendeckend Tempo 30 im Wohngebiet von Waltenschwil Beschluss gefasst. Der Gemeinderat sowie die eingesetzte Arbeitsgruppe möchten an einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 30. Mai 2012, 19.30 Uhr, in der Bannegg-Halle, das erarbeitete Projekt vorgängig vorstellen. Die Bevölkerung von Waltenschwil ist ganz herzlich zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen. Der Gemeinderat freut sich auf ihr Erscheinen und ihr Interesse.
Krankenkassen-Prämienverbilligung
Die Antragsformulare für die Prämienverbilligung 2013 können bei der SVA-Zweigstelle bei der Gemeinde Waltenschwil bezogen werden. Der Antrag muss zusammen mit Kopien der Krankenkassenpolicen (KVG) 2012 für jede auf dem Formular aufgeführte Person und Kopie der letzten definitiven Steuerveranlagung bis spätestens 31. Mai 2012 bei der SVA-Zweigstelle Waltenschwil eingereicht werden.
Neues Hundegesetz
Seit 1. Mai 2012 ist das neue Hundegesetz (HuG) in Kraft. Alle bei der Gemeinde registrierten Hundebesitzer wurden schriftlich über die Änderungen und neuen Abläufe orientiert. Falls Hundehaltende keine Informationen und keine Rechnung für die Hundetaxe 2012 erhalten haben, bitten wir sie um Kontaktaufnahme mit der Finanzverwaltung (Tel. 056 619 18 30).
Wir halten die Neuerungen ab 01.05.2012 hier nochmals fest:
· Was ist der Finanzverwaltung vorzuweisen? Alle Hundehaltenden reichen der Finanzverwaltung Kopien ein von: - Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder Hundeausweis (ausgestellt durch die ANIS) oder gelber Impfpass - Sachkundenachweis (sofern nötig) - Haltebewilligung (sofern nötig)
· Mikrochip-Nummer Für alle Hunde ab 3 Monaten gilt seit Januar 2007 die Mikrochip-Pflicht. Die Gemeinden überprüfen die 15-stellige Mikrochip-Nummer im Heimtierausweis und vergleichen sie mit der ANIS-Datenbank. Mutationen sind von den Hundehaltenden innert 10 Tagen der ANIS (Tel. 031 371 35 30) und der Finanzverwaltung zu melden.
· Sachkundenachweis für Hundebesitzer vor dem 01.09.2008 Wer schon länger als 01.09.2008 einen Hund besitzt, muss keine Ausbildung machen und muss keinen Sachkundenachweis einreichen. Falls aber nach dem 01.09.2008 ein neuer oder zusätzlicher Hund angeschafft wurde, muss der Hundehaltende innerhalb eines Jahres einen praktischen Kurs absolvieren. Die entsprechende Bestätigung ist der Finanzverwaltung einzureichen.
· Sachkundenachweis für Hundebesitzer seit dem 01.09.2008 Wer seinen Hund nach dem 01.09.2008 übernommen hat, muss den Sachkundenachweis der Finanzverwaltung einreichen. Ersthundehaltende müssen vor der Übernahme den Theoriekurs von mind. 4 Lektionen und innerhalb eines Jahres nach der Übernahme den Praxiskurs von mind. 4 Lektionen absolvieren. Die entsprechenden Bestätigungen sind der Finanzverwaltung einzureichen.
· Halteberechtigung bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sind: a) American Staffordshire Terrier b) Bull Terrier und American Bull Terrier c) Staffordshire Bull Terrier d) Pit Bull Terrier und American Pit Bull Terrier e) Rottweiler Für die Haltung dieser Hunde ist neu eine Haltberechtigung erforderlich. Der Kantonale Veterinärdienst ist für die Ausbildungs- und Prüfungspflicht zuständig.
· Hundemarken Diese werden nicht mehr abgegeben, weil die Hunde mit einem Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sind.
· Hundetaxe Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe beträgt zurzeit CHF 115.00 (Anteil Kanton CHF 15.00 und Anteil Gemeinde CHF 100.00). Sie ist im Monat Mai zur Zahlung fällig. Hundehaltende, welche gemäss § 22 Abs. 1 Hundeverordnung (HuV) von der Hundetaxe befreit sind, müssen die erforderlichen Unterlagen der Finanzverwaltung einreichen.
· Pflicht zur Aufnahme des Kots Neu sind Hundehaltende verpflichtet, den Kot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen aufzunehmen. Bei Missachtung dieser Pflicht können Hundehaltende mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.00 belegt werden.
Gemeinderatsverhandlungen vom 07. Mai 2012
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2012
Der Gemeinderat hat für die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2012 folgende Traktanden festgesetzt: 1. Protokoll 2. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung pro 2011 3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes pro 2011 4. Beschlussfassung über den Abtausch der Waldparzelle Nr. 788, Tägerhölzli, mit der Wiederkehr Recycling AG 5. Verschiedenes - Informationen über laufende Geschäfte
Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012
Der Gemeinderat hat für die Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2012 folgende Traktanden festgesetzt: 1. Protokoll 2. Rechnungspassationen a) Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung pro 2011 b) Genehmigung der Kreditabrechnung über den Ausbau der Gründlistrasse c) Genehmigung der Kreditabrechnung über den Ersatz der Hydrantenleitung Hagmattstrasse 3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes pro 2011 4. Kreuzungsgestaltung Wohlerstrasse-Bremgarterstrasse a) Kredit im Betrage von Fr. 665'000.00 als Gemeindeanteil für die Sanierung und die verkehrstechnische Umgestaltung der Kreuzung Wohlerstrasse- Bremgarterstrasse b) Kredit im Betrage von Fr. 280'000.00 für den Wasserleitungsersatz Wohler- strasse-Bremgarterstrasse c) Kredit im Betrage von Fr. 1'050'000.00 für den Ersatz und die Sanierung der Kanalisationsleitung Wohlerstrasse-Bremgarterstrasse-Oberdorfstrasse 5. Kredit im Betrage von Fr. 165'000.00 für den Ersatz der Wasserleitung in der Büelisackerstrasse (Bereich Maria-Hilf-Kapelle bis Büelisackerstrasse 30) 6. Verkehrsberuhigende Massnahmen in Wohnquartieren Kredit im Betrage von Fr. 120'000.00 für die flächendeckende Einführung von Tempo 30 im gesamten Wohngebiet 7. Verschiedenes - Diverse Informationen des Gemeinderates über laufende Geschäfte
Prüfungserfolg Rösli Isabella
Isabella Rösli, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin, hat in der Zeit vom Mai 2011 bis März 2012 an der Fachhochschule in Brugg/Windisch das CAS Öffentliches Gemeinwesen, Fachkompetenz Einwohnerkontrollleute Aargau, absolviert. Sie hat die Prüfungen mit Auszeichnung bestanden und konnte am 03. Mai 2012 das verdiente Diplom in Empfang nehmen. Der Gemeinderat gratuliert Isabella Rösli herzlich zum Prüfungserfolg und wünscht ihr für die weitere berufliche Laufbahn viel Erfolg und Wohlergehen.
Sommerfest Feldschützengesellschaft
Der Gemeinderat hat der Feldschützengesellschaft die Bewilligung für die Durchführung eines Sommerfestes am Samstag, 09. Juni 2012, im Bereiche des Schützenhauses erteilt. Der Gemeinderat wünscht der Feldschützengesellschaft einen erfolgreichen Anlass.
Mais-Fäscht 2011
Dem Mais-Fäscht Komitee, vertreten durch Kuhn Reto, Waltenschwil, wurde vom Gemeinderat die Bewilligung erteilt, auf dem Areal unterhalb des Waldhofes (ausgangs Waltenschwil in Richtung Bremgarten) das Mais-Fäscht 2011 durchzuführen. Die Anlässe finden an folgenden Daten statt:
· Freitag, 17. August 2012 · Samstag, 25. August 2012
Aus Gründen der Nachtruhe und aus Rücksicht auf die Anwohnerschaft und Tierwelt, wurden die Organisatoren angewiesen, die Emissionen ab 24.00 Uhr entsprechend einzuschränken. Der Gemeinderat wünscht den Veranstaltern viel Erfolg bei der Durchführung der Anlässe und bittet die Bevölkerung um entsprechendes Verständnis.
Gemeinderatsverhandlungen vom 30. April 2012
Baugesuch 1
| Bauherr: | Thomas und Nicole Keusch, Bünzweg 4, 5622 Waltenschwil | | | | | Bauobjekt: | Umbau Einfamilienhaus Nr. 247 | | | | | Bauplatz: | Parz. Nr. 517, Bünzweg 4 |
| Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
| Auflagefrist: | 04. Mai bis 04. Juni 2012 |
| | | Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |
Baugesuch 2
| Bauherr: | Heim AG, Juch 2, 5622 Waltenschwil | | | | | Projektverfasser: | O. Huber, Dorfstrasse 26, 8967 Widen | | | | | Bauobjekt: | Erweiterung Untergeschoss für Produktions- und Lagerbereich | | | | | Bauplatz: | Parz. Nr. 606, Juch 2 |
| Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
| Auflagefrist: | 04. Mai bis 04. Juni 2012 |
| | | Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |
Baubewilligung
Unter Bedingungen und Auflagen wurde Köchli Urs, Waltenschwil, die Baubewilligung für eine teilweise gedeckte Pergola auf Parz. Nr. 410, Bremgarterstrasse 4, erteilt.
Ortsmuseum / Öffnungszeiten
Am Sonntag, 06. Mai 2012 ist das Ortsmuseum am Kirchweg 5 wieder von 10.00 – 12.00 Uhr zur Besichtigung geöffnet. Die Ortsmuseumskommission freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher.
Gemeinderatsverhandlungen vom 23. April 2012
Baubewilligungen
Unter Bedingungen und Auflagen wurden folgende Baubewilligungen erteilt: · Burkard Theo, Waltenschwil, für die Laubenvergrösserung in der bestehenden Scheune Nr. 49, Parz. Nr. 237, Oberdorfstrasse 1; · Füglistaler Jean, Waltenschwil, für die Erstellung einer Heizwärmepumpe auf Parz. Nr. 91, Weingarten 8; · Giger Maria, Waltenschwil, für eine Parkplatzerweiterung mit Überdachung auf Parzelle Nr. 235, Bremgarterstrasse 3; · Häcki Josef, Buochs, für den Anbau eines Wintergartens und eines Balkongeländers sowie den Ein- und Umbau eines Bades und einer Küche in das bestehende Gebäude Nr. 290, Parz. Nr. 210, Zelglistrasse 27; · Hüsser Ernst und Yolanda, Waltenschwil, für die Erstellung eines neuen Parkplatzes auf Parz. Nr. 906, Dorfstrasse 9; · Iten Hanspeter, Waltenschwil, für die Sitzplatzüberdachung auf Parz. Nr. 187, Sandackerstrasse 4; · Minichiello Dino, Zürich, für die Sitzplatzverglasung am Mehrfamilienhaus Nr. 1004, Parz. Nr. 1252, Maiacherweg 12; · Müller Daniel, Wohlen, für die Erstellung einer Heizwärmepumpe auf Parz. Nr. 746, Bremgarterstrasse 48.
Gemeinderatsverhandlungen vom 16. April 2012
Baugesuch
Bauherr und Grundeigentümer: | Gebrüder Kaufmann, Büelisackerstrasse 17, 5622 Waltenschwil | | | | | Projektverfasser: | Rolf Müller Bauplanungs AG, Zentrumstrasse 4, 5622 Waltenschwil | | | | | Bauobjekt: | Abbruch Gebäude Nr. 63 und 176 Neubau 2 Einfamilienhäuser mit Doppelgaragen | | | | | Bauplatz: | Parz. Nr. 571, Büelisackerstrasse 17 |
| Baugesuch und Pläne liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. |
| Auflagefrist: | 19. April - 21. Mai 2012 |
| | | Gegen dieses Baugesuch können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Waltenschwil schriftliche Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |
Gemeinderatsverhandlungen vom 02. April 2012
Mitwirkungsverfahren Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Gestützt auf § 3 BauG und Art. 4 RPG führt die Gemeinde Waltenschwil zur Gesamtrevision Nutzungsplanung (Bauzonen- und Kulturlandplan sowie zur Bau- und Nutzungsordnung) das Mitwirkungsverfahren durch.
Alle Planunterlagen, die Bau- und Nutzungsordnung, der Bauzonen- und Kulturlandplan und der Planungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung liegen vom Montag, 2. April 2012 bis Dienstag, 1. Mai 2012 im Gemeindehaus (Gemeindeverwaltung) auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Anliegen und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Das Mitwirkungsverfahren ist nicht zu verwechseln mit dem erst später stattfindenden Einwendungsverfahren.
Aufgrund der Mitwirkung und der Vorprüfung durch das kantonale Departement für Bau, Verkehr und Umwelt werden die Entwürfe bereinigt. Anschliessend findet die öffentliche Auflage statt. Während der Auflage können zu diesem Zeitpunkt Einwendungen eingereicht werden, welche nach einem rechtlich vorgegebenen Rechtsmittelverfahren weiterbehandelt werden. Die Auflageunterlagen können hier eingesehen werden:
Gemeinderatsverhandlungen vom 19. März 2012
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Anlieger von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs sind verpflichtet, alle über das Mark hinausreichenden Äste von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden. Nach § 109 Abs. 2 BauG dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Gemäss den §§ 111 BauG und 42 BauV gelten folgende Vorschriften: Bäume und Sträucher bis zu 80 cm Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; Sträucher von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; in den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Wo Bäume und Sträucher nicht zurückgeschnitten werden bzw. ausgeastet werden, erfolgt die Arbeit ohne weitere Anzeige an den Grundeigentümer durch das Bauamt. Für die dadurch entstehenden Kosten hat der Eigentümer aufzukommen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.
Gemeinderatsverhandlungen vom 07. November 2011
Informationsveranstaltung verkehrsberuhigende Massnahmen
Am Mittwoch, 09. November 2011, fand die Informationsveranstaltung über das Strategiepapier zu den verkehrsberuhigenden Massnahmen in unserer Gemeinde statt. Hier können Sie die Präsentation einsehen: als PDF downloaden (1.15 Mb)
Gemeinderatsverhandlungen vom 22. September 2011
Standortanalyse - Vorlage und Statistiken
Am Mittwoch, 21. September 2011, wurde die Standortanalyse unserer Gemeinde der Bevölkerung vorgestellt. Hier können Sie die Vorstellung einsehen: als PDF zum downloaden
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